Mit der schriftlichen oder mündlichen Bestellung oder der Verlängerung eines bereits bestehenden Abonnements werden die folgenden Bedingungen anerkannt (Stand Mai 2010):
-
Umfang des Abonnements
Das Abonnement gilt für jeweils eine Konzertsaison und umfasst
- im Hügel-Zyklus jeweils 4 Konzerte
- im Mozart-Zyklus, im Barock-Zyklus und beim Abonnement Moderierte Konzerte jeweils 3 Konzerte
- im 2er Wahl-Abonnement jeweils 2 Konzerte aus 2 verschiedenen Zyklen
- im 3er Wahl-Abonnement jeweils 3 Konzerte aus mind. 2 verschiedenen Zyklen und
- bei den Familienkonzerten 4 Konzerte.
-
Preis des Abonnements
Der Abonnementpreis richtet sich nach der Preisgruppe des abonnierten Platzes. Die Preise der Preisgruppen sind im jeweiligen Saisonprogramm abgedruckt.
-
Wahl-Abonnement
Das Wahl-Abonnement kann vom Abonnenten aus 2 bzw. 3 verschiedenen Zyklen (ohne Familien- und Weihnachtskonzerte) selbst zusammengestellt werden. Ein Anspruch auf gleiche Plätze an den jeweiligen Konzertagen besteht nicht.
-
Erneuerung bzw. Kündigung
Das Abonnement wird jeweils für eine Konzertsaison abgeschlossen. Im April d. J. werden die Rechnungen für die folgende Saison versandt. Das Abonnement verlängert sich jeweils um eine Konzertsaison, wenn es nicht bis zum 31. Mai d. J. (Datum des Poststempels) für die folgende Konzertsaison gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Änderungswünsche zur Platzbelegung sind dem Büro des Folkwang Kammerorchester Essen schnellstmöglich nach Rechnungszugang mitzuteilen.
Programm- sowie Dirigenten- und Solistenänderungen bleiben vorbehalten und begründen weder den Austritt aus dem Abonnement noch den Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Abonnementkarten. Dies gilt auch für den Fall der Verlegung eines Konzerttermins oder des Konzertortes. Die Verlegung wird rechtzeitig bekanntgegeben. Nicht besuchte Abonnementkonzerte können weder rückvergütet noch durch die Berechtigung zum Besuch anderer Konzerte ersetzt werden.
-
Termintausch
Abonnenten von Orchesterkonzerten (außer Familienkonzerte), die an einem Konzert nicht teilnehmen können, sind berechtigt, ihre Eintrittskarten gegen ein anderes Abonnementkonzert in der laufenden Saison zu tauschen. Das Tauschrecht soll innerhalb der abonnierten Preiskategorie wahrgenommen werden. Beim Tausch in eine niedrigere Preiskategorie wird der Differenzbetrag nicht erstattet. Tauschwünsche werden berücksichtigt, soweit eine Tauschmöglichkeit besteht. Ein Termintausch ist nur bis zu dem Werktag möglich, der dem nicht wahrnehmbaren Konzert folgt. Für den Umtausch wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,50 Euro pro Karte erhoben.
-
Ersatzkarten
Bei Verlust einer Abonnement- bzw. Eintrittskarte wird für die Ausstellung einer Ersatzkarte je Konzerttermin eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro pro Karte erhoben.
-
Ermäßigung für Schüler, Studierende und Auszubildende
Ermäßigungen für Schüler, Studierende bzw. Auszubildende erhalten unter 30Jährige, die sich noch in Ausbildung befinden (bei Vorlage des entsprechenden Ausweises).
-
Änderung der Anschrift
Der Abonnent wird gebeten, Änderungen seiner Anschrift dem Abonnementbüro unverzüglich mitzuteilen. Postsendungen werden an die zuletzt mitgeteilte Anschrift gesandt.
-
Zahlungsweise
Der Preis für das Abonnement ist nach Zugang der Rechnung bis zum 31. Mai d. J. für die nächste Konzertsaison zu entrichten.
-
Kartenversand
Der Versand der Abonnementkarten erfolgt an alle Abonnenten im Verlauf des Juli (generell nicht vor dem 30. Juni) . Die Termine der jeweiligen Konzertzyklen sind im Jahresprogramm sowie auf den Eintrittskarten abgedruckt. Bei unterschiedlichen Angaben gelten die auf den Karten angegebenen Termine.